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Aktuelle Meldungen

Südumfahrung

 

  Aktivitäten und Meilensteine

 

 

 

16. Februar 2012: Bauprojekte für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 liegen vor
 
Der Bezirksrat Küssnacht hat die Abstimmungsbotschaften für die Abschnitte 1 und 2 der Südumfahrung verabschiedet. Die Bauprojekte rechnen für den Bezirk Küssnacht im Abschnitt 1 Ebnet-Räbmatt mit Kosten von rund 68 Mio. Franken (inklusive Verbindung Zuger-/Artherstrasse und flankierende Massnahmen) und im Abschnitt 2 Räbmatt-Breitfeld mit Kosten von rund 75 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat dem Kostenteiler für den Abschnitt 2 Ende Januar zugestimmt. Der Kanton beteiligt sich demnach mit 50 Prozent an den Kosten.
 
Die Südumfahrung Küssnacht wird gemeinsam vom Kanton Schwyz und vom Bezirk Küssnacht geplant, realisiert und auch finanziert. Der Terminplan sieht vor, dass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht am 16. April 2012 an der Bezirksgemeinde und am 17. Juni 2012 an der Urne über die Baukredite für die gesamte Südumfahrung Ebnet-Breitfeld abstimmen können. Anschliessend wird nach Annahme der Baukredite im Bezirk das Bauprojekt für den Abschnitt 1 öffentlich aufgelegt, und im Jahr 2013 soll der Kantonsrat über den Kantonsanteil an der Südumfahrung befinden. Die Projektauflage für den Abschnitt 2 erfolgt später.
 
Zwei Vorlagen im Bezirk Küssnacht
Den Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht werden zwei separate Vorlagen für den Abschnitt 1 vom Ebnet bis zur Räbmatt und für den Abschnitt 2 von der Räbmatt bis ins Breitfeld unterbreitet. Die Kosten des Bauprojekts für den Abschnitt 1 belaufen sich auf total 123 Mio. Franken und für den Abschnitt 2 auf total 150 Mio. Franken. Im Abschnitt 1 übernimmt der Kanton 61% der Kosten (75 Mio. Franken), der Bezirk Küssnacht 39% (48 Mio. Franken). Die Bezirksvorlage für den Abschnitt 1 beinhaltet zusätzlich 16.5 Mio. Franken für die flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfzentrums nach Fertigstellung der Südumfahrung und 5.4 Mio. Franken für die Überdeckung Schürmatt. Abzüglich der bereits erbrachten Planungsleistungen resultiert für den Bezirk ein Verpflichtungskredit für den Abschnitt 1 von total 67.7 Mio. Franken.
 
Kanton übernimmt die Hälfte der Kosten im Abschnitt 2
Der Regierungsrat hat am 24. Januar 2012 den Vertrag zwischen dem Kanton und dem Bezirk Küssnacht über den Kostenteiler zum Abschnitt 2 genehmigt. Der Kanton und der Bezirk teilen sich gemäss diesem Vertrag die Kosten hälftig, sodass auf beide Partner je rund 75 Mio. Franken entfallen. Für beide Abschnitte der Südumfahrung sind auch bereits Gelder im kantonalen Strassenbauprogramm eingestellt.
 
Projektergänzungen gegenüber Vorprojekt
Im Vergleich zu den Vorprojekten, bei denen die Kosten grob geschätzt wurden, enthalten die Bauprojekte, über die nun abgestimmt wird, definitive Zahlen und zusätzliche Leistungen. Dazu zählen im Abschnitt 1 unter anderem die gestiegenen Anforderungen an die Betriebssicherheit mit gleichzeitiger Vergrösserung der Tunnelzentrale, eine geringfügige Verbreiterung der Fahrbahn im Tunnel, die neue Löschwasserversorgung zur Bewältigung von Notfällen sowie die in der Zwischenzeit höher angesetzte Mehrwertsteuer und die aufgelaufene Teuerung. Im Abschnitt 2 ergeben sich Differenzen zwischen Vorprojekt und Bauprojekt vor allem aus der Tieferlegung der Strasse im Gebiet Stadelmatt, dem verlängerten Tunnel Pfaffenhaut um 55 Meter und der zusätzlichen Überdeckung von 100 Metern im Breitfeld. Diese Projektänderungen sind das Ergebnis eines politischen Kompromisses zwischen dem Kanton, dem Bezirk, der „IG für eine gedeckte Südumfahrung“ und dem Einzelinitiant Fritz Stocker. Der Kompromiss ermöglichte den Rückzug der Einzelinitiative, sodass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht nur noch über die beiden Vorlagen zum Abschnitt 1 und Abschnitt 2 zu befinden haben.
 
Südumfahrung als Teil eines übergeordneten Verkehrssystems
Die Südumfahrung Küssnacht stellt zusammen mit dem Vierspurausbau der Zugerstrasse, der Verbindung von Zuger- und Artherstrasse, dem Ausbau des A4-Autobahnanschlusses Küssnacht, den flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Dorfkern und der Schaffung von neuen Parkräumen ein Gesamtpaket zur Entlastung des Küssnachter Dorfzentrums vom Durchgangsverkehr und zur weiteren Steigerung der hohen Wohn- und Lebensqualität dar. Wenn die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht den beiden Vorlagen für die Südumfahrung zustimmen, kann bei optimalem Verlauf Ende 2015 mit dem Bau des Abschnitts 1 begonnen werden.
  
PDF-File Abstimmungsbotschaften für Südumfahrung verabschiedet
16.02.2012, «Medienmitteilung»
PDF-File Südumfahrung von Küssnacht kostet 273 Millionen Franken
16.02.2012, «Berichterstattung im DRS Regionaljournal»
PDF-File Die Bauprojekte und der Kostenteiler für die Abschnitte 1. und 2. liegen vor
17.02.2012, «Freier Schweizer», Seite 7
 
 
4. Januar 2012: Die Kräfte im Abschnitt 2 der Südumfahrung Küssnacht werden gebündelt
 
Der Regierungsrat, der Bezirksrat Küssnacht, die „IG für eine gedeckte Südumfahrung“ und der Initiant der „Einzelinitiative Fritz Stocker“ haben sich für den zweiten Abschnitt der Südumfahrung auf einen Kompromiss geeinigt: In der Stadelmatt wird die Strasse um vier Meter abgesenkt und der Tunnel um 55 Meter verlängert, die Strasse im Breitfeld zusätzlich auf einer Länge von 100 Metern überdeckt. Fritz Stocker zieht seine Einzelinitiative zurück. 
 
Die Linienführung im Abschnitt 1 vom Ebnet bis zur Räbmatt ist weitgehend unbestritten; der Nutzungsplan ist bereits rechtskräftig. Im Abschnitt 2 von der Räbmatt bis zum Breitfeld führte die Ausgestaltung der Südumfahrung im Bereich Stadelmatt/Schickerbach zu Diskussionen.
 
Drei verschiedene Varianten diskutiert
Während das Basisprojekt von Kanton und Bezirk eine teilweise offene Linienführung im Bereich Stadelmatt vorsah, forderte die aus Landeigentümern und Anwohnern zusammengesetzte „IG für eine gedeckte Südumfahrung“ eine tiefere Linienführung und eine weitgehende Überdeckung, die im Vergleich zum Basisprojekt rund 45 Mio. Franken mehr gekostet hätte. Eine vom Küssnachter Fritz Stocker eingereichte Einzelinitiative verlangte die tiefere Linienführung kombiniert mit einer im Vergleich zum Basisprojekt zusätzlichen Überdeckung von rund 130 Metern. Die Mehrkosten für diese Variante wurden auf rund 15 Mio. Franken geschätzt und hätten vom Bezirk Küssnacht übernommen werden müssen.
 
Verschiedene Projektoptimierungen
In direkten Gesprächen mit der „IG für eine gedeckte Südumfahrung“ konnte Baudirektor Othmar Reichmuth einen politischen Kompromiss erzielen, der auf verschiedenen Projektoptimierungen basiert. Kernstück ist die Tieferlegung der Strasse im Bereich Stadelmatt/Schickerbach auf das bestehende Terrain und damit der Verzicht auf den geplanten Damm. Gleichzeitig kann der Tunnel Pfaffenhaut in der Stadelmatt um 55 Meter verlängert werden. Im Breitfeld wird zum Schutz der Anwohner ein zusätzlicher Tagbautunnel von 100 Metern Länge erstellt. 
 
Basis für die Einigung
Diese Massnahmen bewirken, dass etwas weniger Kulturland beansprucht wird und die betroffenen Landwirte die bestehenden Bewirtschaftungsformen beibehalten können. Die Absenkung der Strasse um rund vier Meter lässt die Möglichkeit offen, die von der „IG für eine gedeckte Südumfahrung“ geforderte weitergehende Überdeckung zu einem späteren Zeitpunkt realisieren zu können. Die in der „Einzelinitiative Fritz Stocker“ formulierten Zielsetzungen werden mehr als erfüllt. Die Interessen der IG, der Einzelinitiative sowie von Kanton und Bezirk sind nach Überzeugung von Baudirektor Othmar Reichmuth nun so nah zusammengerückt, dass eine Verzettelung in verschiedene Varianten nicht mehr gerechtfertigt ist. Die zusätzlichen Kosten von grob geschätzten 15 Mio. Franken teilen sich der Kanton und der Bezirk Küssnacht.
 
Rückzug der Einzelinitiative
Die erzielte Einigung für die Ausgestaltung des zweiten Abschnitts der Südumfahrung vereinfacht auch die Abstimmung im Bezirk Küssnacht. Da die Forderungen der „Einzelinitiative Fritz Stocker“ mit den vorgenommenen Anpassungen erfüllt werden, hat Fritz Stocker seine Initiative zurückgezogen. Damit entfällt auch die Variantenabstimmung für den zweiten Abschnitt.
 
Abstimmung im Frühjahr 2012
Der Terminplan für die Südumfahrung Küssnacht sieht vor, dass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht am 16. April 2012 an der Bezirksgemeinde und am 17. Juni 2012 an der Urne über die Baukredite abstimmen können. Bei Annahme der Baukredite werden anschliessend die Bauprojekte öffentlich aufgelegt, und im Sommer 2013 wird der Kantonsrat über den Kantonsanteil entscheiden. Damit könnte bei optimalem Verlauf im Jahr 2015 mit dem Bau des ersten Abschnitts der Südumfahrung begonnen werden. 
 
Südumfahrung als Teil eines übergeordneten Verkehrssystems

Die Südumfahrung Küssnacht stellt zusammen mit dem Vierspurausbau der Zugerstrasse, der Verbindung von Zuger- und Artherstrasse, dem Ausbau des A4-Autobahnanschlusses Küssnacht, den flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Dorfkern und der Schaffung von neuen Parkräumen ein Gesamtpaket zur Entlastung des Küssnachter Dorfzentrums vom Durchgangsverkehr und zur weiteren Steigerung der hohen Wohn- und Lebensqualität dar.

PDF-File Optimierungen am Basisprojekt
04.01.2012, «Medienmitteilung»
PDF-File Kompromiss für Südumfahrung
05.01.2012, «Bote der Urschweiz», Seite 1
PDF-File Die Dammlage ist definitiv vom Tisch
05.01.2012, «Bote der Urschweiz», Seite 17
PDF-File Kompromiss wurde erzielt
05.01.2012, «Freier Schweizer», Seite 1
PDF-File Die Kräfte im Abschnitt 2 werden gebündelt
05.01.2012, «Freier Schweizer», Seite 28
PDF-File Neue Details zur Südumfahrung
05.01.2012, «Neue Schwyzer Zeitung», Seite 1
PDF-File Baudirektor erreicht einen Kompromiss
05.01.2012, «Neue Schwyzer Zeitung», Seite 19

 

26. Oktober 2011: Infoabend zur Zentrumsgestaltung 
 
Die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht werden im nächsten Jahr über die Südumfahrung abstimmen können.
 
Bestandteil der Südumfahrung sind auch die flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und Umgestaltung des Dorfzentrums. Mit der Entlastung des Dorfs vom Durchgangsverkehr besteht die grosse Chance, Küssnacht als Wohn, Einkaufs- und Aufenthaltsort zusätzlich aufzuwerten. Gleichzeitig sind auch die gesamten Werkleitungen und der Strassenaufbau zu erneuern.
 
Am Mittwoch, 26. Oktober fand in der Aula Ebnet eine öffentliche Informationsveranstaltung  zur Zentrumsgestaltung statt. Dabei wurden die Ziele der Verkehrsberuhigungs-, Aufwertungs- und Erneuerungsmassnahmen vorgestellt und erste Ergebnisse zur Verkehrsführung und Umgestaltung präsentiert.
 
Die Küssnachter Bevölkerung ist nun aufgerufen, sich zu den vorgestellten flankierenden Massnahmen zu äussern. Die öffentliche Mitwirkung dauert vom Montag,  31. Oktober bis zum Sonntag, 20. November 2011.
 
Weitere Informationen
Bezirksrat Michael Fuchs, Telefon 041 874 80 10

 

PDF-File Präsentation zur Informationsveranstaltung
PDF-File Formular für die öffentliche Mitwirkung
PDF-File Entlastung des Zentrums
28.10.2011, «Freier Schweizer», Seite 1
PDF-File Bekommt Dorfzentrum bald ein neues Gesicht?
28.10.2011, «Freier Schweizer», Seite 28
PDF-File So könnte der Küssnachter Hauptplatz aussehen
28.10.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 17

 
20. Oktober 2011: Inkraftsetzung der kantonalen Nutzungspläne Abschnitt 1 und Verbindung Zuger-/Artherstrasse
 
 
 
15. September 2011: Der kantonale Nutzungsplan für den Abschnitt 1 der Südumfahrung Küssnacht kann in Kraft gesetzt werden. Beim Abschnitt 2 hat sich der Bezirksrat Küssnacht gegen zwei mögliche Varianten einer teilweisen Überdeckung im Gebiet Breitfeld ausgesprochen.  
 
Keine Einsprachen mehr gegen kantonalen Nutzungsplan Abschnitt 1
Für beide Abschnitte bestehen bereits ein Vorprojekt und der kantonale Nutzungsplan. Alle 18 gegen den Nutzungsplan Abschnitt 1 eingereichten Einsprachen wurden zurückgezogen und konnten damit ohne Rechtsverfahren erledigt werden. Der Nutzungsplan für den Abschnitt 1 kann damit im Verlauf des Herbstes 2011 in Kraft gesetzt werden. Anschliessend ist der Weg frei für die Inangriffnahme des Bauprojekts. Gegen den im April 2011 aufgelegten Nutzungsplan Abschnitt 2 erfolgten neun Einsprachen. In direkten Gesprächen mit den Einsprechern versuchen die Bauherren nun, einvernehmliche Lösungen zu finden.
 
Linienführung im Abschnitt 2
Während die Linienführung im Abschnitt 1 unbestritten ist, fordern Anwohner und Landeigentümer im Abschnitt 2 für den Bereich Stadelmatt-Breitfeld eine teilweise Überdeckung der Südumfahrung. Diese Überdeckung hätte Mehrkosten von rund 45 Mio. Franken zur Folge, die vom Bezirk Küssnacht alleine zu tragen wären. Die hohen Zusatzkosten ergeben sich vor allem aus dem höheren baulichen Aufwand und Investitionen in notwendige Sicherheitsmassnahmen in einem verlängerten Tunnel Pfaffenhaut sowie dem zusätzlichen Tagbautunnel im Breitfeld. Eine von den Planern ebenfalls geprüfte Variante mit einem nur wenig verlängerten Tunnel Pfaffenhaut und einer geringeren Überdeckung im Breitfeld hätte immer noch Mehrkosten von rund 15 Mio. Franken zur Folge.
 
Bezirksrat spricht sich für die Basisvariante aus
Angesichts der hohen Kosten, die allein vom Bezirk übernommen werden müssten, hat sich der Bezirksrat Küssnacht für die vom Kanton erarbeitete Basisvariante und gegen die beiden geprüften Varianten mit weitergehenden Überdeckungen ausgesprochen. Den zusätzlichen Kosten steht nach Auffassung des Bezirksrats kein nennenswerter Nutzen gegenüber. Die Einbettung der Südumfahrung in die Landschaft erfolgt auch bei der Basisvariante umweltschonend, und die Lärmbelastung bewegt sich überall innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Zudem wird die Südumfahrung zukünftig die Grenze der Siedlungsentwicklung bilden. Dadurch werden die Auswirkungen der Strasse auf das Siedlungsgebiet minimiert.
 
Abstimmung im Frühjahr 2012
Der Terminplan für die Südumfahrung Küssnacht sieht vor, dass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht am 16. April 2012 an der Bezirksgemeinde und am 17. Juni 2012 an der Urne über die Baukredite abstimmen können. Anschliessend wird bei Annahme der Baukredite das Bauprojekt öffentlich aufgelegt, und im Sommer 2013 sollen dem Kantonsrat die Baukredite für den Kantonsanteil vorgelegt werden. Damit könnte bei optimalem Verlauf Ende 2014 mit dem Bau der Südumfahrung begonnen werden.
 
Südumfahrung als Teil eines übergeordneten Verkehrssystems
Die Südumfahrung Küssnacht stellt zusammen mit dem Vierspurausbau der Zugerstrasse, der Verbindung von Zuger- und Artherstrasse, dem Ausbau des A4-Autobahnanschlusses Küssnacht, den flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Dorfkern und der Schaffung von neuen Parkräumen ein Gesamtpaket zur Entlastung des Küssnachter Dorfzentrums vom Durchgangsverkehr und zur weiteren Steigerung der hohen Wohn- und Lebensqualität dar.
 
PDF-File Medienmitteilung: Bezirk will Südumfahrung ohne Zusatzkosten
PDF-File Beitrag DRS Regionaljournal zur Südumfahrung
PDF-File Beitrag Radio Sunshine zur Südumfahrung
PDF-File Beitrag Radio Central zur Südumfahrung
PDF-File Der Kanton sitzt mit im Boot
16.09.2011, «Neue Schwyzer Zeitung», Seite 1
PDF-File 2012 wird das Schicksalsjahr
16.09.2011, «Neue Schwyzer Zeitung», Seite 23
PDF-File   Umfahrung einen Schritt weiter
16.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 1
PDF-File 18 Einsprachen wurden zurückgezogen
16.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 17
PDF-File Alle Einwohner im Bezirk profitieren
21.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 17
PDF-File Unsere Existenz wäre total zerstört
29.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 11
 
6. Mai 2011: Start der öffentlichen Auflage kantonaler Nutzungsplan Abschnitt 2.

Ab dem 6. Mai 2011 wird der Nutzungsplan für den Abschnitt 2 der Südumfahrung während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen beim Baudepartement des Kantons Schwyz und beim Bauamt des Bezirks Küssnacht öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben Bürgerinnen und Bürger, welche durch den Nutzungsplan in ihren Interessen berührt werden sowie juristische Personen mit Sitz im Kanton Schwyz (mit Einschränkungen) die Möglichkeit zur Einsprache. Nach der Durchführung der allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren werden die Nutzungspläne durch das Baudepartement erlassen.

PDF-File Kantonaler Nutzungsplan Südumfahrung Abschnitt 2:
Plan | Bericht | Verordnung

 
21. April 2010: Kantonsrat bewilligt den Planungskredit von 9 Mio. Franken für den ersten Abschnitt der Südumfahrung mit 92:0 Stimmen einstimmig

 
20. April 2011: Informationsveranstaltung zum Abschnitt 2 der Südumfahrung.

PDF-File Medienmitteilung: Nutzungsplan Abschnitt 2 der Südumfahrung Küssnacht
PDF-File     Präsentation Informationsveranstaltung vom 20. April 2011
PDF-File Bote der Urschweiz: Auch Kritik an der zweiten Etappe, 23. April 2011
PDF-File Freier Schweizer: Der Realisation einen Schritt näher gekommen, 27. April 2011

 
26. November 2010: Projektstand Südumfahrung Küssnacht

PDF-File

Verkehrsberuhigung im Zentrum
26.11.2010, «Freier Schweizer», Seite 10/11

 
5. Februar 2010: Start der öffentlichen Auflage kantonaler Nutzungsplan 1. Abschnitt und Verbindung Zuger- und Artherstrasse

Ab dem 5. Februar 2010 werden die Nutzungspläne für den 1. Abschnitt der Südumfahrung und die Verbindung der Zuger- und Artherstrasse während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen beim Baudepartement des Kantons Schwyz und beim Bauamt des Bezirks Küssnacht öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben Bürgerinnen und Bürger, welche durch den Nutzungsplan in ihren Interessen berührt werden sowie juristische Personen mit Sitz im Kanton Schwyz (mit Einschränkungen) die Möglichkeit zur Einsprache. Nach der Durchführung der allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren werden die Nutzungspläne durch das Baudepartement erlassen.

PDF-File Kantonaler Nutzungsplan Südumfahrung 1. Abschnitt:
Plan | Bericht | Verordnung
PDF-File Kantonaler Nutzungsplan Verbindung Zuger-/Artherstrasse:
Plan | Bericht | Verordnung

 
18. Januar 2010: Öffentliche Informationsveranstaltung Nutzungsplan 1. Abschnitt Südumfahrung, Verbindung Zuger- und Artherstrasse
PDF-File

Präsentation herunterladen                                    

 
11. Januar 2010: Sitzung der ECHO-Gruppe
Informationen zur ECHO-Gruppe


17. Dezember 2009: Orientierung der Grundeigentümer 1. Abschnitt Südumfahrung


1. Juni 2008: Annahme des Planungskredits von CHF 4 Mio. für die gesamte Südumfahrung mit einem Ja-Stimmenanteil von über 79% 

 

 

 
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